Rechtssicherheit für die Helfer vor Ort
Mit Wirkung zum 2. März trat in Baden-Württemberg die sogenannte Ersthelferverordnung VOHvO in Kraft. Sie garantiert erstmals Rechtssicherheit für alle im Land tätigen Helfer vor Ort, so auch für das HvO-Team des DRK Eningen.
Durch die Verordnung des Innenministeriums über die Mitwirkung von Helfer vor Ort-Systemen in Ergänzung zur Notfallrettung gibt es nun erstmals Rechtssicherheit für die Helfer vor Ort. Baden-Württemberg ist somit Pionier, da es bislang kein anderes Bundesland gibt, welches die HvO gesetzlich verankert hat.
Das Helfer vor Ort-System ist im DRK-Kreisverband Reutlingen e.V. bereits seit Jahren wunderbar etabliert. Umso mehr freut sich das DRK Eningen unter Achalm, dass dem HvO-System nun landesweit der Weg zur Durchsetzung bereitet wurde. Herzlichen Dank an Innenminister Thomas Strobl, der sich für das Ehrenamt im Sanitäts- und Rettungsdienst sowie Katastrophenschutz stark macht und hiermit die Arbeit zahlreicher Ehrenamtlicher wesentlich erleichtert und strukturiert.
Die aktuell gültige Fassung der Verordnung finden Sie unter: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=ErsthelfV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true